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Leistungen

Der Notar ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege. Er übt sein Amt persönlich und eigenverantwortlich aus.

Der Notar ist damit nicht Vertreter einer Partei, sondern unabhängiger und unparteiischer Rechtsberater und Betreuer sämtlicher am notariellen Verfahren Beteiligter und als solcher zur Verschwiegenheit gegenüber Jedermann verpflichtet.

Die Aufgaben des Notars reichen vom Beglaubigen einer Unterschrift zur Identitätsfeststellung bis zur notariellen Beurkundung zur Gewährleistung eines rechtssicheren und fairen Verfahrens beispielsweise beim Verkauf von Grundstücken, aber auch die Beratung und Erstellung von Eheverträgen und Erbverträgen, Testamenten, Vollmachten sowie bei Gründung von Gesellschaften.

Der notarielle Beurkundungsvorgang setzt sich zusammen aus der Erforschung des Willens der Beteiligten, der Klärung des Sachverhalts, die Beurkundung einschließlich der Hinweise  über die Folgen des Rechtsgeschäfts unter Beachtung der bei der Durchführung des Rechtsgeschäfts einzuhaltenden Gesetzesvorschriften.

Der notarielle Leistungsumfang umfasst im Einzelnen z.B.:

Immobilienrecht:
Grundstückskaufverträge, Grundschulden, Aufteilung von Grundstücken in Wohnungseigentum, Bestellung von Dienstbarkeiten (bspw. Überfahrtsrechte, Wegerechte, Leitungsrechte), Wohnungsrechten, Ankaufs-, Vorkaufs- und Wiederkaufsrechten.

Gesellschaftsrecht:
Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (einschließlich der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen) sowie deren Satzungsänderungen (z.B. Sitzverlegung, Stammkapitalerhöhungen, Umfirmierung), Handelsregisteranmeldungen beim Geschäftsführerwechsel, Geschäftsanteilsübertragungsverträgen. Handelsregisteranmeldungen für Einzelfirmen und Personengesellschaften (z.B. KG), Gestaltung von Gesellschaftsverträgen von Personengesellschaften (z.B. GbR, KG).

Erben und Schenken:
Notarielle Beratung und Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen, Erb– und Pflichtteilsverzichtsverträgen, insbesondere auch bei Beteiligung von Kindern aus verschiedenen Ehen oder Behinderten. Aufnahme von Erbscheinsanträgen, Beratung bei Schenkungen, vorweggenommenen Erbfolgen mit entsprechenden Vorbehalts- oder Nutzungsrechten (Wohnungsrecht, Nießbrauch, Rückübertragungrechten).

Ehe und Familie:
Eheverträge jeglicher Art, insbesondere der Modifizierung der Zugewinngemeinschaft, Trennungs– und Scheidungsvereinbarungen.

Vorsorge:
Beratung und Gestaltung von Vorsorge– und Betreuungsvollmachten sowie Patientenverfügungen.

Sonstiges:
Unterschriftsbeglaubigungen, Vereinsregisteranmeldungen (Neugründungen, Vorstandsänderungen, Satzungsänderungen), eidesstattliche Versicherungen