Wichtige Hinweise
Coronamaßnahmen ab dem 15.04.2021
Der Zutritt zum Notartermin ist nur gestattet, wenn ein negativer Coronatest, in Form eines Antigen-Tests (höchstens 48 Stunden alt) oder PCR –Tests (höchstens 72 Stunden alt), je ab Testung schriftlich vorgewiesen werden kann. Sollten Sie bereits die Zweitimpfung gegen Corona erhalten haben, genügt die Vorlage des Impfausweises. Ferner besteht weiterhin die Pflicht des Tragens einer FFP2 Maske oder einer medizinischen Maske während des gesamten Aufenthalts in der Kanzlei. Sollten Sie Informationen bezüglich Schnelltestzentren in und rund um Horb benötigen, dürfen Sie sich selbstverständlich gerne bei uns melden.
Die Notarkanzlei Markus Ettwein wurde zu Beginn des Jahres 2018 im Rahmen der Notariatsreform gegründet. Wir stehen Ihnen mit unseren freundlichen und kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für notarielle Beratung sowie Beurkundungen und Beglaubigungen aller Art gerne zur Verfügung. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und die zuverlässige Abwicklung notarieller Angelegenheiten legen den Grundstein für eine kompetente und maßgeschneiderte Betreuung unserer Mandantschaft.
Leistungsüberblick
Immobilienrecht:
Grundstückskaufverträge, Grundschulden, Aufteilung von Grundstücken in Wohnungseigentum, Bestellung von Dienstbarkeiten (bspw. Überfahrtsrechte, Wegerechte, Leitungsrechte), Wohnungsrechten, Ankaufs-, Vorkaufs- und Wiederkaufsrechten.
Gesellschaftsrecht:
Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (einschließlich der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen) sowie deren Satzungsänderungen (z.B. Sitzverlegung, Stammkapitalerhöhungen, Umfirmierung), Handelsregisteranmeldungen beim Geschäftsführerwechsel, Geschäftsanteilsübertragungsverträgen. Handelsregisteranmeldungen für Einzelfirmen und Personengesellschaften (z.B. KG), Gestaltung von Gesellschaftsverträgen von Personengesellschaften (z.B. GbR, KG).
Erben und Schenken:
Notarielle Beratung und Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen, Erb– und Pflichtteilsverzichtsverträgen, insbesondere auch bei Beteiligung von Kindern aus verschiedenen Ehen oder Behinderten. Aufnahme von Erbscheinsanträgen, Beratung bei Schenkungen, vorweggenommenen Erbfolgen mit entsprechenden Vorbehalts- oder Nutzungsrechten (Wohnungsrecht, Nießbrauch, Rückübertragungrechten).
Ehe und Familie:
Eheverträge jeglicher Art, insbesondere der Modifizierung der Zugewinngemeinschaft, Trennungs– und Scheidungsvereinbarungen.
Vorsorge:
Beratung und Gestaltung von Vorsorge– und Betreuungsvollmachten sowie Patientenverfügungen.
Sonstiges:
Unterschriftsbeglaubigungen, Vereinsregisteranmeldungen (Neugründungen, Vorstandsänderungen, Satzungsänderungen), eidesstattliche Versicherungen

